Wenn ein israelischer Staatsbürger eine Dividende von einem Schweizer Unternehmen erhält, erhebt die Schweiz eine Quellensteuer in Höhe von 35 % (nach Schweizer Recht). Allerdings kann, gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Israel und der Schweiz, der Quellensteuersatz auf 15 % gesenkt werden. Das bedeutet, dass ein israelischer Staatsbürger eine Rückerstattung von den Schweizer Behörden für die 20 % beantragen kann, die über den im Abkommen festgelegten Steuersatz hinaus einbehalten wurden.
Schritte zur Beantragung der Steuererstattung aus der Schweiz
- Prüfung der Berechtigung zur Steuererstattung gemäß dem Abkommen
Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Israel und der Schweiz wurde festgelegt, dass die Schweiz berechtigt ist, eine Quellensteuer von bis zu 15 % auf Dividenden zu erheben, die an israelische Staatsbürger gezahlt werden. Dieser Satz ist deutlich niedriger als die 35 %, die die Schweiz automatisch auf Dividenden einbehält. Daher hat ein israelischer Staatsbürger Anspruch auf eine Rückerstattung der verbleibenden 20 %, wenn eine Steuer von 35 % einbehalten wurde.
- Einreichung des Antrags auf Steuererstattung in der Schweiz
Der Antrag auf Steuererstattung aus der Schweiz erfolgt durch die Einreichung des Formulars 60 bei den SchweizerSteuerbehörden.
Anbei ist der Link zur Webseite der Schweizer Steuerbehörde, auf der das Formular heruntergeladen werden kann:
https://www.estv.admin.ch/estv/en/home/anticipatory-tax/claim-refund/domicil-abroad/vst-form60.html
Das Formular muss in Deutsch, Französisch oder Italienisch ausgefüllt werden.
- Bestätigung der Unterschrift durch die israelische Steuerbehörde:
Nach dem Ausfüllen des Formulars muss die israelische Steuerbehörde das Formular abstempeln, um zu bestätigen, dass der israelische Staatsbürger tatsächlich in Israel steuerpflichtig ist. Dies ist ein notwendiger Schritt im Prozess, der den Wohnsitz des Dividendenempfängers im Hinblick auf das Abkommen bestätigt.
- Einreichung des Antrags bei der Schweiz
Nachdem das Formular von der israelischen Steuerbehörde abgestempelt wurde, muss es an die Schweizer Steuerbehörde gesendet werden. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die Formulare innerhalb von drei Jahren nach dem Ende des Jahres, in dem die Dividende erhalten wurde, eingereicht werden.
- Beachten Sie die israelische Steuerpflicht
Es ist zu beachten, dass der israelische Staatsbürger parallel zur Beantragung der Steuererstattung bei den Schweizer Steuerbehörden auch seine israelische Steuerpflicht erfüllen muss, indem er seine jährliche Steuererklärung einreicht.