Wenn ein israelischer Staatsbürger im Ausland verstirbt, aber Vermögenswerte in der Schweiz hinterlässt – wie Immobilien oder ein Schweizer Bankkonto – stellen sich komplexe rechtliche Fragen: Welches Erbrecht gilt für seinen Nachlass? Welche Schritte sind erforderlich, um die Vermögenswerte an die Erben freizugeben? In diesem Artikel untersuchen wir die Grundsätze des Schweizer Erbrechts gemäß dem Zivilgesetzbuch (ZGB) und dem internationalen Privatrecht (PILA).
Das Erbrecht in der Schweiz wird sowohl durch das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) als auch durch das Schweizer internationale Privatrecht (PILA) geregelt und enthält spezifische Bestimmungen darüber, welches Recht im Falle eines Todes im Ausland anzuwenden ist. Welches Gesetz gilt?
Nach den Paragraphen 89–91 des Schweizer internationalen Privatrechts (PILA) gelten die folgenden Regeln, wenn eine Person im Ausland stirbt und Vermögenswerte in der Schweiz hinterlässt:
- Artikel 89: Die Schweizer Behörden am Standort der Vermögenswerte sind befugt, vorläufige Schutzmaßnahmen zur Wahrung der Vermögenswerte zu ergreifen.
- Artikel 90: Falls der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes in der Schweiz wohnhaft war, gilt das Schweizer Erbrecht für seinen Nachlass. Ein ausländischer Staatsbürger kann jedoch durch ein Testament oder ein Erbvertrag entscheiden, dass das Erbrecht seines Heimatlandes anzuwenden ist.
- Artikel 91: Wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes in einem anderen Land wohnhaft war, gilt das Erbrecht des Landes, das nach den internationalen Privatrechtsnormen des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen anzuwenden ist. Wenn die Schweizer Behörden befugt sind, den Nachlass zu regeln (zum Beispiel aufgrund der Anwesenheit von Vermögenswerten in der Schweiz) und der Verstorbene Schweizer Staatsbürger war, wird der Nachlass nach Schweizer Recht geregelt, es sei denn, er hat zu Lebzeiten entschieden, das Recht des letzten Wohnsitzes anzuwenden.
Rechtliche Unterschiede zwischen verschiedenen Arten von Vermögenswerten: Immobilien vs. Finanzvermögen
- Immobilien:
Immobilienvermögen (wie Wohnungen, Häuser und Grundstücke) unterliegen in der Regel dem Recht des Landes, in dem sie sich befinden. Artikel 86 des Schweizer internationalen Privatrechts (PILA) legt fest, dass die Erbschaft von Immobilien in der Schweiz nach Schweizer Recht geregelt wird, unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers. Schweizer Gerichte haben diese Bestimmung dahingehend ausgelegt, dass das lokale Recht in Bezug auf die Verteilung von Immobilienvermögen Vorrang hat, insbesondere in Bezug auf Erbschaftssteuer und die Übertragung des Eigentums im Grundbuch.
- Finanzvermögen (Bankkonten, Wertpapiere usw.):
Finanzvermögen unterliegt in der Regel dem Erbrecht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Regelung (wie ein Testament oder spezielle Vereinbarungen mit der Bank). Schweizer Banken können jedoch von den Erben verlangen, dass sie rechtliche Dokumente aus dem Land des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen vorlegen, bevor sie die Gelder freigeben.
Was ist erforderlich, um die Vermögenswerte für den Nachlass freizugeben?
Um Vermögenswerte in der Schweiz für den Nachlass freizugeben, müssen bestimmte Dokumente bei den Schweizer Behörden eingereicht werden, entsprechend den gesetzlichen Anforderungen. Diese Dokumente umfassen:
- Sterbeurkunde – Ein offizielles Dokument, das den Tod des Verstorbenen bestätigt.
- Erbschein oder Testamentvollstreckerbescheid – Ein rechtliches Dokument aus dem Land, in dem der Verstorbene wohnte, das die Identität der Erben und ihre Rechte bestätigt.
- Nachweis der Verbindung zu den Vermögenswerten in der Schweiz – Dokumente, die das Eigentum des Verstorbenen an den Schweizer Vermögenswerten belegen, wie Kaufverträge oder Grundbucheinträge.
- Steuerbescheinigung der Schweizer Steuerbehörde – In bestimmten Fällen wird eine Bescheinigung verlangt, dass keine Erbschaftssteuerschulden bestehen, bevor die Vermögenswerte freigegeben werden.
- Möglicherweise werden zusätzliche Dokumente von den Behörden verlangt.
Die Freigabe von Vermögenswerten für den Nachlass in der Schweiz kann ein komplexer Prozess sein, insbesondere wenn es sich um erhebliche Vermögenswerte oder Immobilien handelt. Wenn der Nachlass Vermögenswerte in mehreren Ländern umfasst, kann es besonders wichtig sein, ein Testament zu erstellen, das den Wunsch des Erblassers klar darlegt und unnötige rechtliche Streitigkeiten vermeidet. Darüber hinaus gibt es klare rechtliche Regeln, die festlegen, welches Recht auf den Nachlass anzuwenden ist, wenn eine Person außerhalb der Schweiz verstirbt und der Nachlass Schweizer Vermögenswerte enthält. Die Anwendung des Rechts kann sich je nach dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen, der Art der Vermögenswerte und der Frage, ob der Verstorbene beschlossen hat, ausländisches Recht auf seinen Nachlass anzuwenden, ändern.
Eine korrekte Nachlassplanung, einschließlich der Erstellung eines klaren Testaments und der Konsultation eines geeigneten Rechtsberaters, kann den Erben erheblich helfen und bürokratische Schwierigkeiten im späteren Verlauf vermeiden.